Schweiz übernimmt Drohnen-Verordnung der EU per 1.1.2023

rOger
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Schweiz übernimmt Drohnen-Verordnung der EU per 1.1.2023

#1 von rOger 28.11.2022 00:03

Ciao Zämme

Nicht unbedingt ein "Heli"-Spezifisches Thema - dennoch wichtig zu wissen: Die Schweiz übernimmt per 1.1.2023 die Drohnenverordnung der EU, vgl. https://www.admin.ch/gov/de/start/dokume...g-id-91929.html

Vereinfacht formuliert müssen Drohnen-Flieger ab 1.1.2023 einen "Kompetenznachweis" (nebst dem Versicherungsnachweis) mit sich führen, der belegt, dass eine entsprechende Drohnen-Ausbildung absolviert wurde. Diese kann Online ohne Kostenfolge gemacht werden (siehe https://www.uas.gate.bazl.admin.ch/ - benötigt eine Registration).

Dies betrifft die offene Kategorien A1-A3 (ab 250gr aufwärts).

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RE: Schweiz übernimmt Drohnen-Verordnung der EU per 1.1.2023

#2 von Flattermann 28.11.2022 08:53

Wann übernimmt die Schweiz auch noch die restlichen Verordnungen im Allgemeinen Modellflug?
Dann wirds kompliziert und umständlich.

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Stef
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RE: Schweiz übernimmt Drohnen-Verordnung der EU per 1.1.2023

#3 von Stef 28.11.2022 09:19

Meines Erachtens nach ist es schon kompliziert.
Ich wohne in der Nähe vom Militär Flugplatz Meiringen. Das ich nicht während der Flugzeiten mit meinen Helis rumfliege ist mir ja klar und leuchtet auch ein.
Aber das ausserhalb dieser Zeiten das auch nicht erlaubt sein soll, kann ich nicht nachvollziehen.
Gruss Stef


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RE: Schweiz übernimmt Drohnen-Verordnung der EU per 1.1.2023

#4 von jfamac 28.11.2022 10:05

Gilt diese neue Verordnung auch für Heli-Wildflieger (ohne Vereinszugehörigkeit)?

Gruss Jürg

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RE: Schweiz übernimmt Drohnen-Verordnung der EU per 1.1.2023

#5 von rOger 28.11.2022 10:27

Ciao Zämme

Ich habe gerade eben mit der Pressestelle des BAZL bezüglich einer Präzisierung telefoniert. Gemäss telefonischer Auskunft von Hr. Schubert (Pressestelle BAZL) verhält es sich wie folgt:

  • Alle Modellflugpiloten (egal ob Drohnen, Hubschrauber, Flugzeuge - also ganz allgemein unbemannte Flugmodelle) fallen unter diese Verordnung
  • Ausnahme: Ausübung des Modellflug-Hobby in einem Modellflug-Club: Hier gelten die verschärften Bestimmungen nicht.

Damit heisst es insbesondere für Wildflieger den entsprechenden Kompetenznachweis zu machen und immer mit sich zu führen.

Ich persönlich finde daher die Bezeichnung "Drohnen-Verordnung" etwas missverständlich, da ALLE unbemannten Flugmodelle betroffen sind.

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RE: Schweiz übernimmt Drohnen-Verordnung der EU per 1.1.2023

#6 von Flattermann 28.11.2022 16:27

Und wie geht das mit dem Kompetenzausweis?
In DE muss soviel ich weiss noein Flugleiter auf dem Platz sein,hää


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RE: Schweiz übernimmt Drohnen-Verordnung der EU per 1.1.2023

#7 von rOger 28.11.2022 17:21

Ciao Flattermann

Der Kompetenzausweis kann über den Link im ersten Beitrag Online gemacht werden. Aufwand ca. 2h Online-Slideset durchgehen und danach rund 70 Fragen beantworten (A1/A3, A2). Macht aber wohl erst ab dem 1.1.2023 Sinn - aktuell erhält man einen vorläufigen Nachweis, der 30 Tage gültig ist und noch nicht im Ausland genutzt werden kann (da ist ja eine gegenseitige Anerkennung EU/CH geplant).

Gemäss Drohnen-Reglement ist zumindest in der Schweiz kein Flugleiter auf dem Platz erforderlich.

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Dieser Beitrag wurde modifiziert: 28.11.2022 17:23
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RE: Schweiz übernimmt Drohnen-Verordnung der EU per 1.1.2023

#8 von lucian03 28.11.2022 17:36

Ich habe den A1/A3 heute gemacht, dauerte ca. 15min.
Auf dem Ausweis steht das Ablaufdatum 28.11.27
Für was die 30 Tage Gültigkeit sind ist mir ein Rätsel...

Mir ist allerdings noch nicht klar, für was der A2 gebraucht wird😅
Fallen unsere Modelle nicht sowieso in Kategorie A3?

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RE: Schweiz übernimmt Drohnen-Verordnung der EU per 1.1.2023

#9 von rOger 28.11.2022 17:58

Ich würde mal behaupten dass die A2 (UA < 4kg) wohl eher in der EU ein Thema ist - bei uns keinen allzugrossen Unterschied macht.

Gratulation - da warst Du aber schnell beim Durchklicken; selbst beim nur Beantworten der Fragen finde ich 15 Minuten noch recht sportlich geschweige denn die Schulungsslides zu lesen und zu studieren...

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RE: Schweiz übernimmt Drohnen-Verordnung der EU per 1.1.2023

#10 von lucian03 28.11.2022 18:06

Dann werde ich mit dem A2 wohl noch etwa warten...

Naja die Schulungsslieds habe ich übersprungen😂
Denn über das EU-Gesetz musste ich vor einiger Zeit einen Vortrag in der Schule machen, dabei blieb offenbar genug im Gedächtniss😅

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RE: Schweiz übernimmt Drohnen-Verordnung der EU per 1.1.2023

#11 von rOger 28.11.2022 18:12

Nun, offenbar gibt es noch andere Ausnahmen. Ich habe gerade beim BAZL noch folgende Seite gefunden: https://www.bazl.admin.ch/bazl/de/home/d...tfahrzeuge.html

Zitat

Modellluftfahrzeuge, die im Rahmen eines Modellluftfahrzeugvereins oder eines Verbands betrieben werden, haben weitreichende Privilegien. Ist man in keinem Verein oder Verband aktiv, bestätigt in einer Erklärung, dass die Richtlinien des Schweizerischen Modellflugverbandes (SMV) eingehalten werden, um ebenfalls von den Privilegien profitieren zu können.

Für Modellluftfahrzeuge gelten folgende Regeln:

  • Keine maximale Flughöhe
  • Keine obligatorische Schulung und Prüfung (evtl. Abgleich mit SMV für bestimmte Vorschriften)
  • Ein Mindestalter von 5 Jahren
  • Betrieb auf Sicht


Wird ein Modellluftfahrzeug nicht im Rahmen eines Modellluftfahrtvereins oder einer Vereinigung betrieben, gelten die Regeln für unbemannte Luftfahrzeuge.&nbsp;


Das wird ja lustig...

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#12 von Flattermann 29.11.2022 18:26

Finde das eher nicht so lustig,wer weiss was alles noch kommt.


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RE: Schweiz übernimmt Drohnen-Verordnung der EU per 1.1.2023

#13 von Jerixx 30.11.2022 12:03

So wie ich das verstehe, muss man nur eine Erklärung mit sich führen, dass man die Regeln des SMV verstanden hat und einhaltet. Wenn man in keinem Verein ist. Die werden auch eine Mustererklärung bereit stellen.

"Für den Modellflug ändert sich wenig

Ab den 1. Januar 2023 übernimmt die Schweiz die EU Drohnenregeln. Der Schweizerische Modellflugverband (SMV) konnte bei der Schaffung der EU-Drohnenregulierung weitreichende Privilegien für den Modellflug aushandeln. Dadurch ändert sich für den Modellflug kaum etwas. Eine Registrierungspflicht für Modellflugpiloten gibt es nicht. Auch gibt es keine neue Höhenbeschränkungen oder obligatorische Pilotentraining.

Die Privilegien gelten für SMV Mitglieder. Nicht-SMV Mitglieder fliegen unter den gleichen Privilegien wenn sie eine Erklärung mitführen das sie die SMV Sicherheitsrichtlinien ("Code of Good Practice") kennen und einhalten.
Der SMV wird bald eine Kurzversion der Mustererklärung für Nicht-SMV Mitglieder verfügbar machen.

Die wichtigste Änderung ist das in der Schweiz Wohnhafte Piloten die in der EU fliegen möchten, sich ab den 1. Januar 2023 beim BAZL (statt bisher in der EU) registrieren müssen - eine CH Registrierung wird von neu der EU anerkannt und gilt im gesamten EU Raum."

Nachzulesen auf der Seite des SMV

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RE: Schweiz übernimmt Drohnen-Verordnung der EU per 1.1.2023

#14 von Fäbu 02.01.2023 20:15

Habe mir die Zeit genommen, mich beim Bazl anzumelden und diese Fragen zur Fernpiloten Prüfung anzuschauen. Habe die A1/A3 und die A2 Fragen gleich absolviert, und bestanden. Es sind 40 und 30 Fragen und es müssen 75% richtig sein. Keine Hexerei. Bin jetzt registriert und an meinen Helis klebt an der Chassis Innenseite die UAS(unmanned aircraft system operator) Betreiber Nummer.
Ich denke dieses Jahr interessiert das noch niemand, ausser eben bei einem grösseren Zwischenfall.
Evtl. schreiben die Versicherer mal so etwas vor.
Leider ist das alles vom Drohnenproblem abgeleitet, fliegen für jede Frau/Mann ohne fliegerisches Können, ausser Sichtweite, und einer Privatsphären störenden Kamera. Sorry, meine Meinung.
Wünsche allen ein cooles Modellflugjahr 2023, blibet gsund und lässig!🤗😄😄
Gruess Fäbu

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#15 von driftbeater 06.01.2023 15:52

Die oben erwähnte "Kurzversion der Mustererklärung für Nicht-SMV Mitglieder" ist jetzt verfügbar: Mustererklärung für nicht-SMV Mitglieder
Ausdrucken auf A5, unterschreiben, und gut is.

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